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BFH, 06.03.2006 - XI B 56/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 17.03.2005 - 13 K 3829/01
- BFH, 06.03.2006 - XI B 56/05
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 19.06.2002 - IX B 74/01
Verfahrensmängel; fehlerhafte Tatsachen- und Beweiswürdigung
Auszug aus BFH, 06.03.2006 - XI B 56/05
Das gilt auch dann, wenn geltend gemacht wird, die Beweiswürdigung des FG verstoße gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze (BFH-Beschluss vom 19. Juni 2002 IX B 74/01, BFH/NV 2002, 1331, m.w.N.).
- BFH, 03.08.2006 - V B 27/06
Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts bei Wechsel der …
Denn ein Verstoß gegen Denkgesetze ("Grundsätze logischer und geordneter Denkweise"), auch wenn er sich auf die Würdigung von Tatsachen erstreckt, ist --wie Fehler in der Tatsachen- und Beweiswürdigung-- kein Verfahrensfehler, sondern ein materiell-rechtlicher Fehler, der nicht zur Zulassung der Revision führen kann (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 2002 IX B 74/01, BFH/NV 2002, 1331; vom 6. März 2006 XI B 56/05, juris;… z.B. Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 115 FGO Rz. 248, m.w.Nachw.). - BFH, 28.08.2006 - V B 26/06
Rüge der fehlerhaften Besetzung des Gerichts
Denn ein Verstoß gegen Denkgesetze ("Grundsätze logischer und geordneter Denkweise"), auch wenn er sich auf die Würdigung von Tatsachen erstreckt, ist --wie Fehler in der Tatsachen- und Beweiswürdigung-- kein Verfahrensfehler, sondern ein materiell-rechtlicher Fehler, der nicht zur Zulassung der Revision führen kann (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 2002 IX B 74/01, BFH/NV 2002, 1331; vom 6. März 2006 XI B 56/05, juris;… Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 115 FGO Rz. 248, m.w.N.). - BFH, 03.08.2006 - V S 6/06
Rechtsmittel gegen Beschlüsse im Verfahren der Prozesskostenhilfe (PKH)
Denn ein Verstoß gegen Denkgesetze ("Grundsätze logischer und geordneter Denkweise"), auch wenn er sich auf die Würdigung von Tatsachen erstreckt, ist --wie Fehler in der Tatsachen- und Beweiswürdigung-- kein Verfahrensfehler, sondern ein materiell-rechtlicher Fehler, der nicht zur Zulassung der Revision führen kann (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 2002 IX B 74/01, BFH/NV 2002, 1331; vom 6. März 2006 XI B 56/05, juris;… z.B. Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 115 FGO Rz. 248, m.w.Nachw.).