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   BFH, 06.03.2006 - XI B 56/05   

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https://dejure.org/2006,17893
BFH, 06.03.2006 - XI B 56/05 (https://dejure.org/2006,17893)
BFH, Entscheidung vom 06.03.2006 - XI B 56/05 (https://dejure.org/2006,17893)
BFH, Entscheidung vom 06. März 2006 - XI B 56/05 (https://dejure.org/2006,17893)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 19.06.2002 - IX B 74/01

    Verfahrensmängel; fehlerhafte Tatsachen- und Beweiswürdigung

    Auszug aus BFH, 06.03.2006 - XI B 56/05
    Das gilt auch dann, wenn geltend gemacht wird, die Beweiswürdigung des FG verstoße gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze (BFH-Beschluss vom 19. Juni 2002 IX B 74/01, BFH/NV 2002, 1331, m.w.N.).
  • BFH, 03.08.2006 - V B 27/06

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts bei Wechsel der

    Denn ein Verstoß gegen Denkgesetze ("Grundsätze logischer und geordneter Denkweise"), auch wenn er sich auf die Würdigung von Tatsachen erstreckt, ist --wie Fehler in der Tatsachen- und Beweiswürdigung-- kein Verfahrensfehler, sondern ein materiell-rechtlicher Fehler, der nicht zur Zulassung der Revision führen kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 2002 IX B 74/01, BFH/NV 2002, 1331; vom 6. März 2006 XI B 56/05, juris; z.B. Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 115 FGO Rz. 248, m.w.Nachw.).
  • BFH, 28.08.2006 - V B 26/06

    Rüge der fehlerhaften Besetzung des Gerichts

    Denn ein Verstoß gegen Denkgesetze ("Grundsätze logischer und geordneter Denkweise"), auch wenn er sich auf die Würdigung von Tatsachen erstreckt, ist --wie Fehler in der Tatsachen- und Beweiswürdigung-- kein Verfahrensfehler, sondern ein materiell-rechtlicher Fehler, der nicht zur Zulassung der Revision führen kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 2002 IX B 74/01, BFH/NV 2002, 1331; vom 6. März 2006 XI B 56/05, juris; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 115 FGO Rz. 248, m.w.N.).
  • BFH, 03.08.2006 - V S 6/06

    Rechtsmittel gegen Beschlüsse im Verfahren der Prozesskostenhilfe (PKH)

    Denn ein Verstoß gegen Denkgesetze ("Grundsätze logischer und geordneter Denkweise"), auch wenn er sich auf die Würdigung von Tatsachen erstreckt, ist --wie Fehler in der Tatsachen- und Beweiswürdigung-- kein Verfahrensfehler, sondern ein materiell-rechtlicher Fehler, der nicht zur Zulassung der Revision führen kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 2002 IX B 74/01, BFH/NV 2002, 1331; vom 6. März 2006 XI B 56/05, juris; z.B. Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 115 FGO Rz. 248, m.w.Nachw.).
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